Rechtsprechung
   SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25469
SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23 (https://dejure.org/2023,25469)
SG Detmold, Entscheidung vom 05.09.2023 - S 16 KR 78/23 (https://dejure.org/2023,25469)
SG Detmold, Entscheidung vom 05. September 2023 - S 16 KR 78/23 (https://dejure.org/2023,25469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,25469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

    Auszug aus SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
    Der Therapiestuhl ist als speziell für gehunfähige und der Haltungsstabilisierung bedürftige Menschen entwickeltes und hergestelltes Hilfsmittel kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und auch nicht durch die Rechtsverordnung nach § 34 Abs. 4 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen (vgl. BSG, Urt. v. 03.11.2011, B 3 KR 8/11 R, veröffentlicht auf sozialgerichtsbarkeit.de).

    Daneben hat die höchstrichterliche Rechtsprechung als Grundbedürfnis auch die Herstellung und die Sicherung der Schulfähigkeit eines Schülers bzw. der Erwerb einer elementaren Schulausbildung anerkannt (BSG, Urt. v. 03.11.2011, B 3 KR 8/11, veröffentlicht auf sozialgerichtsbarkeit.de).

    Der den Kindertageseinrichtungen somit gesetzlich zugewiesene zentrale Bildungsauftrag hat zur Folge, dass sich die Aufgabenbereiche von Kindertageseinrichtungen und Schulen im Hinblick auf die Vermittlung elementarer alltäglicher Kenntnisse und Fertigkeiten überschneiden und die Kindertageseinrichtungen die Voraussetzungen für den späteren Erwerb der Schulfähigkeit und einer elementaren Schulausbildung vermitteln (Urt. v. 03.11.2011, B 3 KR 8/11 R, Rn. 22, veröffentlicht auf sozialgerichtsbarkeit.de; Sächsisches LSG, Urt. v. 18.06.2020, L 9 KR 761/17, juris).

    Dies ist dem Basisausgleich zuzurechnen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.05.2022, L 9 SO 360/20, Rn. 37 - 45, juris; abweichend wohl BSG Urt. v. 03.11.2011, B 3 KR 8/11 R, veröffentlicht auf sozialgerichtsbarkeit.de).

    Nach der Rechtsprechung des BSG kommt eine Zweitversorgung auf Kosten der GKV bei vorhandener Erstversorgung dann in Betracht, wenn das zur Verfügung gestellte Hilfsmittel aufgrund seiner fehlenden oder nur unter unzumutbaren Bedingungen herzustellenden Transportfähigkeit nur im häuslichen Bereich und nicht auch - nach täglich erfolgtem Transport - anderswo verwendet werden kann, wobei die Eignung eines kompletten Therapiestuhls zum regelmäßigen Transport insbesondere von seiner Größe und seinem Gewicht, der einfach zu handhabenden Montage und Demontage sowie von den Sicherungsmöglichkeiten während des Transports abhängt (BSG, Urt. v. 03.11.2011, B 3 KR 8/11 R, veröffentlicht auf sozialgerichtsbarkeit.de).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
    Zur Förderung der Integration in der kindlichen und jugendlichen Entwicklungsphase dienen Hilfsmittel, die eine Teilnahme an den allgemein üblichen Betätigungen Gleichaltriger ermöglichen sollen (BSG Urt. v. 16.04.1998, B 3 KR 9/97 für ein Rollstuhl-Bike).

    Die Krankenkassen sollen diejenige Unterstützung leisten, die erforderlich ist, um sie trotz der Behinderung in das übliche Leben ihrer Altersgenossen zu integrieren (BSG Urt. v. 16.04.1998, B 3 KR 9/97, juris).

    Zu den Grundbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen zählt ebenso wie der Schulbesuch auch die Möglichkeit, spielen zu können bzw. allgemein an der üblichen Lebensgestaltung der Gleichaltrigen als Bestandteil des sozialen Lernprozesses teilnehmen zu können (vgl. BSG Urte. V. 23.07.2002, B 3 KR 3/02 R und v. 16.04.1998, B 3 KR 9/97 R; jeweils juris).

  • LSG Sachsen, 18.06.2020 - L 9 KR 761/17

    Zweitversorgung mit einem Therapiestuhl für die Kindertagesstätte

    Auszug aus SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
    Der den Kindertageseinrichtungen somit gesetzlich zugewiesene zentrale Bildungsauftrag hat zur Folge, dass sich die Aufgabenbereiche von Kindertageseinrichtungen und Schulen im Hinblick auf die Vermittlung elementarer alltäglicher Kenntnisse und Fertigkeiten überschneiden und die Kindertageseinrichtungen die Voraussetzungen für den späteren Erwerb der Schulfähigkeit und einer elementaren Schulausbildung vermitteln (Urt. v. 03.11.2011, B 3 KR 8/11 R, Rn. 22, veröffentlicht auf sozialgerichtsbarkeit.de; Sächsisches LSG, Urt. v. 18.06.2020, L 9 KR 761/17, juris).

    Die Ausstattung eines im Bereich der Sitzfähigkeit behinderten Kindes mit nur einem Therapiestuhl ist wegen der Ungeeignetheit eines täglichen Transports nicht ausreichend (vgl. Sächsisches LSG Urt. v. 18.06.2020, L 9 KR 761/17, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 9 SO 360/20

    Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen

    Auszug aus SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
    Dies ist dem Basisausgleich zuzurechnen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.05.2022, L 9 SO 360/20, Rn. 37 - 45, juris; abweichend wohl BSG Urt. v. 03.11.2011, B 3 KR 8/11 R, veröffentlicht auf sozialgerichtsbarkeit.de).

    Anders als Hilfsmittel, die darauf begrenzt sind, die behinderungsbedingten Folgen im beruflichen oder familiären Bereich zu beseitigen oder zu mildern (BSG Urt. v. 12.08.2009, B 3 KR 11/08 R, juris) oder allgemein dem Bedürfnis nach Freizeitgestaltung an sich dienen (BSG Urt. v. 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R, juris) und insofern lediglich die Erweiterung von Teilhabemöglichkeiten beabsichtigen, für die die Krankenkassen nicht zuständig sind, fällt die Versorgung mit einem Hilfsmittel, das entwicklungsbedingt unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse zur notwendigen Integration in die Gruppe der Gleichaltrigen erforderlich ist, in den Verantwortungsbereich der Krankenkassen (LSG NRW, Urt. v. 19.05.2022, L 9 SO 360/20, Rn. 37 - 45, juris).

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 9/09 R

    Zuständigkeit für die Gewährung einer stationären Reha-Maßnahme; Anspruch auf

    Auszug aus SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
    Den Ausgleich bewirkt der Anspruch nach § 16 Abs. 1 SGB IX (vgl. noch zu § 14 Abs. 4 SGB IX a. F. BSG, Urt. v. 08.09.2009, B 1 KR 9/09 R, Rn. 11, juris).
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 18/17 R

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Unterschenkelprothese mit einem Prothesenfuß

    Auszug aus SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
    Entscheidend sind daher die Gebrauchsvorteile, ohne dass hierfür maßgeblich die Unterscheidung zwischen unmittelbarem und mittelbarem Behinderungsausgleich heranzuziehen wäre (BSG, Urt. v. 07.05.2020, B 3 KR 7/19 R und Urt. v. 15.03.2018, B 3 KR 18/17 R; jeweils juris).
  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer

    Auszug aus SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
    Entscheidend sind daher die Gebrauchsvorteile, ohne dass hierfür maßgeblich die Unterscheidung zwischen unmittelbarem und mittelbarem Behinderungsausgleich heranzuziehen wäre (BSG, Urt. v. 07.05.2020, B 3 KR 7/19 R und Urt. v. 15.03.2018, B 3 KR 18/17 R; jeweils juris).
  • BSG, 10.09.2020 - B 3 KR 15/19 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit einer GPS-Uhr als Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
    Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählen das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG, Urt. v. 10.09.2020, B 3 KR 15/19; Urt. v. 08.08.2019, B 3 KR 21/18 R; Urt. v. 30.11.2017, B 3 KR 3/16 R; jeweils juris).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
    Zu den Grundbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen zählt ebenso wie der Schulbesuch auch die Möglichkeit, spielen zu können bzw. allgemein an der üblichen Lebensgestaltung der Gleichaltrigen als Bestandteil des sozialen Lernprozesses teilnehmen zu können (vgl. BSG Urte. V. 23.07.2002, B 3 KR 3/02 R und v. 16.04.1998, B 3 KR 9/97 R; jeweils juris).
  • BSG, 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis -

    Auszug aus SG Detmold, 05.09.2023 - S 16 KR 78/23
    Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählen das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG, Urt. v. 10.09.2020, B 3 KR 15/19; Urt. v. 08.08.2019, B 3 KR 21/18 R; Urt. v. 30.11.2017, B 3 KR 3/16 R; jeweils juris).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl als Hilfsmittel der

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 39/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht